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Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) in Österreich vorbereiten

Monatlich oder vierteljährlich, fällig am 15.: wie Sie die UVA in Österreich vorbereiten und warum bei Istbesteuerung der Kontoauszug die Zahlen liefert.

VonNico Genz

Die Umsatzsteuervoranmeldung, kurz UVA, ist für die meisten Unternehmer in Österreich ein fester Termin im Kalender – je nach Umsatz jeden Monat oder jedes Quartal. Wie viel Arbeit sie macht, hängt weniger vom Formular ab als von der Frage, woher die Zahlen kommen. Wer nach vereinnahmten Entgelten versteuert, findet beide Seiten der UVA auf dem Kontoauszug: die Umsatzsteuer in den Eingängen, die Vorsteuer in den Abgängen.

Was in der UVA steht

In der UVA rechnen Sie dem Finanzamt vor, wie viel Umsatzsteuer in Ihren Umsätzen des Zeitraums steckt, und ziehen die Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen ab. Bleibt ein Betrag übrig, ist das die Zahllast, die Sie ans Finanzamt überweisen. Ist die Vorsteuer höher, entsteht ein Überschuss, den Ihnen das Finanzamt gutschreibt.

Eingereicht wird über FinanzOnline mit dem Formular U30. Die elektronische Übermittlung ist nach § 21 Abs. 1 UStG Pflicht, Papier bleibt nur, wenn sie mangels Internetzugang unzumutbar ist.

Monatlich, vierteljährlich oder gar nicht

Der Regelfall ist der Kalendermonat. Das Kalendervierteljahr gilt, wenn Ihre Umsätze im Vorjahr 100.000 € netto nicht überstiegen haben (§ 21 Abs. 2 UStG). Wer trotzdem monatlich abgeben will, reicht die UVA für den Jänner fristgerecht ein und bleibt dann für das ganze Jahr beim Monat. Im Gründungsjahr zählt der voraussichtliche Umsatz.

Eine Stufe darunter entfällt die Abgabe ganz: Lagen die Umsätze im Vorjahr bei höchstens 55.000 €, müssen Sie die UVA nicht einreichen, solange Sie die Vorauszahlung vollständig und pünktlich zahlen oder keine anfällt. So regelt es die Verordnung BGBl. II Nr. 206/1998, die Grenze gilt seit 2025.

Umsatz im VorjahrZeitraumUVA einreichen?
über 100.000 €Kalendermonatja
bis 100.000 €Kalendervierteljahrja
bis 55.000 €Kalendervierteljahrnein, wenn die Zahllast pünktlich bezahlt ist

Zwei Punkte gehen bei der untersten Stufe gern unter. Gerechnet werden muss trotzdem: Die Aufstellung der Besteuerungsgrundlagen auf dem Formular U30 ist auch ohne Einreichung zu erstellen. Und einen Überschuss bekommen Sie nur, wenn Sie die UVA abgeben – wer eine größere Anschaffung mit Vorsteuer hatte, reicht also ein.

Der Termin: der 15. des übernächsten Monats

UVA und Zahlung sind am 15. des zweitfolgenden Monats fällig. Die UVA für Jänner also am 15. März, die für Februar am 15. April. Für Vierteljahreszahler heißt das:

    1. Quartal: 15. Mai
    1. Quartal: 15. August
    1. Quartal: 15. November
    1. Quartal: 15. Februar des Folgejahres

Fällt der 15. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist die Zahlung erst am nächsten Werktag fällig. Die UVA für Juni 2026 war deshalb am 17. August zu bezahlen, weil der 15. ein Samstag und zugleich Mariä Himmelfahrt war.

Wer zu spät zahlt, riskiert einen Säumniszuschlag von 2 % des offenen Betrags (§ 217 BAO). Unter 50 € wird er nicht festgesetzt. Kommt die UVA selbst ohne entschuldbaren Grund zu spät, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % verhängen (§ 135 BAO).

Ist oder Soll: wann der Kontoauszug die Zahlen liefert

Welche Belege Sie für die UVA brauchen, entscheidet die Besteuerungsart.

Istbesteuerung heißt: Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Monats, in dem das Geld eingeht (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG). Nach § 17 UStG gilt sie für

  • Freiberufler, unabhängig vom Umsatz,
  • Gewerbetreibende, solange sie nicht buchführungspflichtig sind,
  • andere Unternehmer wie Vermieter, wenn ihr Gesamtumsatz in einem der beiden Vorjahre 110.000 € nicht überstiegen hat.

Damit versteuern die meisten EPU nach vereinnahmten Entgelten.

Sollbesteuerung gilt für alle anderen, typischerweise für buchführungspflichtige Gewerbebetriebe. Die Steuer entsteht mit Ablauf des Monats, in dem Sie geliefert oder geleistet haben. Stellen Sie die Rechnung erst nach Monatsende aus, verschiebt sich das um einen Monat. Ob und wann der Kunde zahlt, spielt keine Rolle – außer bei Anzahlungen, die immer im Zeitraum des Eingangs zu versteuern sind.

Der Unterschied an einem Beispiel: Ein Unternehmen, das die UVA vierteljährlich abgibt, stellt am 28. März eine Rechnung über 1.200 €, darin 200 € Umsatzsteuer. Der Kunde zahlt am 3. April. Bei Sollbesteuerung gehören die 200 € in die UVA für das erste Quartal, bei Istbesteuerung in die für das zweite.

Vorsteuer erst nach Zahlung

Für die Vorsteuer gilt dieselbe Logik. Wer der Istbesteuerung unterliegt und im Vorjahr höchstens 2 Mio. € Umsatz hatte, darf die Vorsteuer erst abziehen, wenn die Rechnung bezahlt ist (§ 12 Abs. 1 Z 1 lit. a UStG). Bei Teilzahlungen gilt der anteilige Betrag. Die Rechnung vom Dezember, die Sie im Jänner überweisen, zählt also zum Jänner.

Für ein EPU mit Istbesteuerung heißt das: Beide Seiten der UVA richten sich nach dem Kontoauszug. Die Eingänge bestimmen die Umsatzsteuer, die Abgänge die Vorsteuer.

Die wichtigsten Kennzahlen im Formular U30

Für ein kleines Unternehmen ohne Auslandsgeschäft reicht meist eine Handvoll Felder:

KennzahlInhalt
KZ 000Gesamtbetrag der Lieferungen und Leistungen, netto
KZ 022davon zum Normalsteuersatz von 20 %
KZ 029davon zum ermäßigten Steuersatz von 10 %
KZ 006davon zum ermäßigten Steuersatz von 13 %
KZ 124davon zum ermäßigten Steuersatz von 4,9 %
KZ 060Gesamtbetrag der Vorsteuern
KZ 095Zahllast oder Überschuss

KZ 124 ist neu im Formular 2026. Sie gehört zum Steuersatz von 4,9 %, der seit 1. Juli 2026 für ausgewählte Grundnahrungsmittel wie Milch, Brot, Eier und Gemüse gilt. Für die meisten Dienstleister bleibt sie leer.

Wichtig ist, was der Auszug nicht zeigt: Er führt nur den Bruttobetrag. Wie sich eine Zahlung auf Nettobetrag und Steuersatz aufteilt, steht ausschließlich auf der Rechnung. Der Auszug liefert den Zeitpunkt und die Summe, die Rechnung den Steuersatz.

Vom Kontoauszug zur UVA

Bei Istbesteuerung hat sich dieser Ablauf bewährt:

  1. Alle Auszüge des Zeitraums sammeln, für jedes Geschäftskonto und ohne Lücke.
  2. In eine Tabelle bringen, mit Buchungstag, Valuta, Buchungstext und Betrag in eigenen Spalten.
  3. Aussortieren, was keine Umsatzsteuer oder Vorsteuer enthält. Dazu gehören Umbuchungen zwischen eigenen Konten, Privateinlagen und -entnahmen, Kreditraten, SVS-Beiträge, Versicherungsprämien und Bankspesen. Auch die Zahlung der letzten UVA ans Finanzamt Österreich gehört nicht dazu.
  4. Jede verbleibende Zeile ihrer Rechnung zuordnen und nach Steuersatz aufteilen.
  5. Summen je Kennzahl bilden. Umsatzsteuer minus Vorsteuer ergibt die Zahllast.
  6. Gegen den Saldo prüfen: Anfangssaldo plus Eingänge minus Abgänge muss den Endsaldo ergeben. Stimmt das nicht, fehlt eine Zeile.

Bei Sollbesteuerung ist die Reihenfolge umgekehrt. Maßgeblich sind die Ausgangs- und Eingangsrechnungen, der Auszug dient als Kontrolle: Welche Rechnungen sind offen, und welche Anzahlungen sind eingegangen?

In beiden Fällen kostet Schritt 2 von Hand die meiste Zeit, weil ein PDF-Auszug keine Tabelle ist. SmartKontoauszug wandelt die Auszüge österreichischer Banken in eine Excel- oder CSV-Datei um, in der sich filtern und summieren lässt. Wie das für Ihre Bank aussieht, steht auf den Seiten zu George, Raiffeisen, BAWAG, Bank Austria und Volksbank Österreich. Wie dieselbe Tabelle in die Jahresrechnung einfließt, zeigt der Beitrag zur E/A-Rechnung aus den Kontoauszügen.

Übernimmt eine Bilanzbuchhalterin oder ein Steuerberater Ihre UVA, steht auf der Seite für Bilanzbuchhalter, in welcher Form die Auszüge am besten übergeben werden.

Kleinunternehmer: in der Regel keine UVA

Als Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG sind Ihre Umsätze steuerfrei, solange sie im Vorjahr und im laufenden Jahr 55.000 € brutto nicht übersteigen. Ohne Umsatzsteuer entsteht keine Vorauszahlung, und damit entfällt in der Regel auch die UVA. Anders ist es, wenn die Steuerschuld auf Sie übergeht, etwa bei Online-Werbung oder Software, die Sie bei einem Unternehmen im EU-Ausland einkaufen (Reverse Charge). Diese Umsatzsteuer schulden Sie auch als Kleinunternehmer selbst.

Überschreiten Sie die Grenze um höchstens 10 %, also bis 60.500 €, bleibt die Befreiung bis zum Jahresende. Darüber sind Sie ab dem Umsatz steuerpflichtig, mit dem Sie die 60.500 € überschreiten, und rechnen ab dann mitten im Jahr Umsatzsteuer ab. Gemessen wird dabei an den ausgeführten Umsätzen, nicht an den Zahlungseingängen. Der Kontoauszug zeigt Ihnen die Grenze also nur ungefähr.

Häufige Fragen

Bis wann muss die UVA beim Finanzamt sein? Bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Die UVA für Jänner ist am 15. März fällig, die für das erste Quartal am 15. Mai. Die Zahlung ist am selben Tag fällig.

Wann muss ich die UVA monatlich abgeben? Wenn Ihre Umsätze im Vorjahr 100.000 € netto überstiegen haben. Darunter reicht das Quartal, monatlich ist freiwillig möglich.

Muss ich bei geringem Umsatz eine UVA abgeben? Bei Vorjahresumsätzen bis 55.000 € nicht, solange Sie die Zahllast pünktlich und vollständig zahlen. Berechnen müssen Sie sie trotzdem, und für einen Überschuss müssen Sie die UVA einreichen.

Kann ich die UVA aus dem Kontoauszug erstellen? Bei Istbesteuerung liefert der Auszug den Zeitpunkt und den Bruttobetrag beider Seiten. Den Steuersatz und die Aufteilung in Netto und Steuer brauchen Sie aus der Rechnung.

Muss ich als Kleinunternehmer eine UVA abgeben? In der Regel nicht, weil keine Umsatzsteuer anfällt. Eine Ausnahme sind Leistungen, bei denen die Steuerschuld auf Sie übergeht, etwa Online-Werbung oder Software von Anbietern im EU-Ausland. Die Steuer darauf schulden Sie selbst.

Dieser Beitrag gibt den Stand September 2026 wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Welcher Voranmeldungszeitraum und welche Besteuerungsart für Sie gelten, klärt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.