Die Umsatzsteuer (USt) ist mit einem Aufkommen von rund 36 Mrd. € (2023) die einnahmestärkste Steuer Österreichs nach der Lohnsteuer. Geregelt ist sie im Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) und wird vom Finanzamt Österreich erhoben.
Steuersätze
| Satz | Höhe | Anwendung (Auswahl) |
|---|---|---|
| Normalsteuersatz | 20 % | Standardlieferungen und -dienstleistungen |
| Ermäßigter Satz I | 10 % | Lebensmittel, Bücher, Personennahverkehr, Wohnungsmiete |
| Ermäßigter Satz II | 13 % | Kunst, Kulturveranstaltungen, lebende Tiere, Übernachtungen |
| Steuerfrei (mit Vorsteuerabzug) | 0 % | Innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhren |
| Steuerfrei (ohne Vorsteuerabzug) | – | Heilbehandlungen, Vermietung an Wohnzwecken (teilw.) |
Im Burgenland, Jungholz und Mittelberg gelten teils Sonderregelungen mit 19 %.
Kleinunternehmerregelung (§6 Abs. 1 Z 27 UStG)
Wer im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 35.000 € Nettoumsatz erzielt (seit 2020), gilt als unecht steuerbefreiter Kleinunternehmer:
- Keine Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen
- Kein Vorsteuerabzug
- Keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
- Hinweis "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. §6 Abs. 1 Z 27 UStG" auf Rechnungen
- Verzicht auf die Befreiung möglich (Optionserklärung, Bindung 5 Jahre)
Voranmeldung und Zahlung
| Vorjahresumsatz | UVA-Pflicht |
|---|---|
| > 100.000 € | Monatlich |
| 35.000 – 100.000 € | Vierteljährlich |
| ≤ 35.000 € (mit USt-Verzicht) | Vierteljährlich, bei Bedarf jährlich |
UVAs werden elektronisch über FinanzOnline abgegeben, in der Regel bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Die Zahllast wird per SEPA-Überweisung oder Lastschrift an das Finanzamt entrichtet.
Vorsteuerabzug
Vorsteuer ist abzugsfähig, wenn:
- Eine ordnungsgemäße Rechnung gem. §11 UStG vorliegt (inkl. UID des Leistenden, ab 10.000 € auch des Empfängers)
- Die Leistung für unternehmerische Zwecke bezogen wurde
- Keine Ausschlusstatbestände greifen (z. B. PKW-Anschaffung mit Ausnahmen)
In der Buchhaltung werden Vorsteuer und USt getrennt geführt. Buchhaltungssoftware wie BMD, RZL, ProSaldo oder FreeFinance erstellt aus den vorkontierten Buchungen automatisch die UVA für FinanzOnline.
Reverse-Charge in der EU
Bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen zwischen Unternehmern (B2B) geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (§19 Abs. 1 UStG). Auf der Rechnung steht "Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über"; beide UIDs sind anzuführen.
