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Umsatzsteuer (USt)

Auch bekannt als: Mehrwertsteuer, VAT

Die Umsatzsteuer (USt) ist die wichtigste Verbrauchssteuer Österreichs. Der Normalsteuersatz beträgt 20 %, der ermäßigte Satz 10 % bzw. 13 %.

Die Umsatzsteuer (USt) ist mit einem Aufkommen von rund 36 Mrd. € (2023) die einnahmestärkste Steuer Österreichs nach der Lohnsteuer. Geregelt ist sie im Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) und wird vom Finanzamt Österreich erhoben.

Steuersätze

SatzHöheAnwendung (Auswahl)
Normalsteuersatz20 %Standardlieferungen und -dienstleistungen
Ermäßigter Satz I10 %Lebensmittel, Bücher, Personennahverkehr, Wohnungsmiete
Ermäßigter Satz II13 %Kunst, Kulturveranstaltungen, lebende Tiere, Übernachtungen
Steuerfrei (mit Vorsteuerabzug)0 %Innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhren
Steuerfrei (ohne Vorsteuerabzug)Heilbehandlungen, Vermietung an Wohnzwecken (teilw.)

Im Burgenland, Jungholz und Mittelberg gelten teils Sonderregelungen mit 19 %.

Kleinunternehmerregelung (§6 Abs. 1 Z 27 UStG)

Wer im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 35.000 € Nettoumsatz erzielt (seit 2020), gilt als unecht steuerbefreiter Kleinunternehmer:

  • Keine Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen
  • Kein Vorsteuerabzug
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
  • Hinweis "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. §6 Abs. 1 Z 27 UStG" auf Rechnungen
  • Verzicht auf die Befreiung möglich (Optionserklärung, Bindung 5 Jahre)

Voranmeldung und Zahlung

VorjahresumsatzUVA-Pflicht
> 100.000 €Monatlich
35.000 – 100.000 €Vierteljährlich
≤ 35.000 € (mit USt-Verzicht)Vierteljährlich, bei Bedarf jährlich

UVAs werden elektronisch über FinanzOnline abgegeben, in der Regel bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Die Zahllast wird per SEPA-Überweisung oder Lastschrift an das Finanzamt entrichtet.

Vorsteuerabzug

Vorsteuer ist abzugsfähig, wenn:

  • Eine ordnungsgemäße Rechnung gem. §11 UStG vorliegt (inkl. UID des Leistenden, ab 10.000 € auch des Empfängers)
  • Die Leistung für unternehmerische Zwecke bezogen wurde
  • Keine Ausschlusstatbestände greifen (z. B. PKW-Anschaffung mit Ausnahmen)

In der Buchhaltung werden Vorsteuer und USt getrennt geführt. Buchhaltungssoftware wie BMD, RZL, ProSaldo oder FreeFinance erstellt aus den vorkontierten Buchungen automatisch die UVA für FinanzOnline.

Reverse-Charge in der EU

Bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen zwischen Unternehmern (B2B) geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (§19 Abs. 1 UStG). Auf der Rechnung steht "Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über"; beide UIDs sind anzuführen.

Verwandte Begriffe