FinanzOnline (FON) ist das vom Bundesministerium für Finanzen betriebene Online-Portal für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Es ist seit 2003 in Betrieb und bildet heute praktisch den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Finanzamt Österreich elektronisch ab.
Wer nutzt FinanzOnline?
| Nutzergruppe | Typische Anwendungen |
|---|---|
| Privatpersonen | Arbeitnehmerveranlagung (L1), Familienbonus, Pendlerpauschale |
| Einzelunternehmer / Freiberufler | UVA, ESt-Erklärung E1, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung |
| Kapitalgesellschaften | KÖSt-Erklärung K1, KöSt-Vorauszahlungen |
| Steuerberater | Quotenregelung, Akteneinsicht für Klienten |
| Arbeitgeber | Lohnzettel-Übermittlung (L16), Beitragsgrundlagennachweis |
Funktionen für Unternehmen
- Umsatzsteuervoranmeldung (U30) monatlich oder vierteljährlich
- Zusammenfassende Meldung (ZM) für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen
- UID-Bestätigungsverfahren Stufe 1 und Stufe 2
- Lohnzettel und L16-Übermittlung
- Selbstberechnungsabgaben (Werbeabgabe, Kammerumlage)
- Akteneinsicht in Steuerkonto, Rückstandsausweise, Bescheide
- DataBox für die elektronische Zustellung von Bescheiden
- Vorausgefüllte Steuererklärung für Privatpersonen
Zugang
Der Zugang erfolgt über:
- FinanzOnline-Kennung (Teilnehmer-ID, Benutzer-ID, PIN), beantragt beim Finanzamt
- ID Austria (Nachfolger der Handy-Signatur)
- EU-Login für ausländische Unternehmer
Für Unternehmen wird empfohlen, im Unternehmensserviceportal (USP) ein Postfach einzurichten und FinanzOnline darüber zu erreichen — Bescheide kommen dann zentral im USP-MeinPostkorb an.
Fristen und Zustellung
Bescheide gelten als zugestellt, sobald sie in der DataBox abrufbar sind. Wer die elektronische Zustellung aktiviert hat, erhält keine Bescheide mehr per Post. Die übliche Beschwerdefrist (1 Monat) beginnt mit der Hinterlegung in der DataBox.
Verbindung zur Buchhaltung
Buchhaltungsprogramme wie BMD, RZL, ProSaldo oder FreeFinance übermitteln UVA, ZM und Lohnzettel direkt per Webservice an FinanzOnline. Das manuelle Erfassen im Webformular ist damit nur bei Korrekturen oder bei sehr kleinen Betrieben üblich.
