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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R)

Auch bekannt als: Einnahmen-Ausgaben-Rechner, EAR

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R) ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung in Österreich. Sie steht Unternehmen bis 700.000 € Umsatz offen und basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R) ist die in §4 Abs. 3 EStG geregelte vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Sie ist der österreichische Pendant zur deutschen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), unterscheidet sich aber im Detail.

Wer darf E/A-Rechner sein?

E/A-Rechnung ist zulässig, solange keine Buchführungspflicht nach §189 UGB besteht. Buchführungspflicht trifft Unternehmer, wenn:

  • der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über 700.000 € liegt, oder
  • der Umsatz in einem Jahr 1.000.000 € überschreitet (sofortige Pflicht ab dem Folgejahr).

Land- und Forstwirte sowie Freiberufler haben eigene Schwellen bzw. dürfen unabhängig von der Höhe E/A-Rechner bleiben (§125 BAO, §17 EStG).

Zufluss-Abfluss-Prinzip

Anders als bei der doppelten Buchführung wird der Gewinn kassenwirksam ermittelt: Eine Einnahme wird erst erfasst, wenn das Geld zufliesst, eine Ausgabe erst, wenn sie abfliesst. Ausnahmen bilden:

  • Anlagevermögen (Abschreibung über die Nutzungsdauer, AfA)
  • Vorauszahlungen für mehr als 12 Monate (zwingende Verteilung)
  • Wareneinkäufe (über das Wareneingangsbuch erfasst, aber kassenwirksam abgesetzt)

Was muss aufgezeichnet werden?

PflichtInhalt
WareneingangsbuchWareneinkäufe für den Wiederverkauf
AnlagenverzeichnisWirtschaftsgüter > 1.000 € (geringwertige Wirtschaftsgüter sofort absetzbar)
LohnkontenSofern Dienstnehmer beschäftigt werden
BelegeVollständig, geordnet, 7 Jahre aufbewahren
UVA / USt-ErklärungBei Regelbesteuerung

Pauschalierung

Statt der vollen E/A-R können Kleinunternehmer eine Basispauschalierung (§17 EStG) wählen: 12 % bzw. 6 % der Betriebseinnahmen werden pauschal als Betriebsausgaben angesetzt. Branchenspezifische Pauschalierungen gibt es u. a. für Gastwirte, Lebensmitteleinzelhandel, Künstler und Schriftsteller.

Seit 2020 gibt es zusätzlich die Kleinunternehmerpauschalierung für Umsätze bis 40.000 € (45 % bzw. 20 % der Einnahmen als pauschale Betriebsausgaben).

E1a-Beilage

Der Gewinn aus E/A-Rechnung wird über die Beilage E1a zur Einkommensteuererklärung E1 elektronisch über FinanzOnline übermittelt. Die Beilage ist nach den Kennzahlen des EStG strukturiert (Erlöse, Wareneinsatz, Personalaufwand, Abschreibung, Reise- und Fahrtkosten, sonstige Aufwendungen).

Wechsel zur doppelten Buchführung

Wird die Umsatzgrenze überschritten, ist im Jahr des Übergangs ein Übergangsgewinn zu ermitteln. Damit werden Forderungen, Verbindlichkeiten und Vorräte erstmals erfasst, die bei der E/A-R bisher unsichtbar waren.

Verwandte Begriffe