Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine ergänzende Meldung zur Umsatzsteuer. Sie verpflichtet jeden Unternehmer mit innergemeinschaftlichen Umsätzen, regelmässig die UID seiner EU-Geschäftspartner und die Höhe der Umsätze an das Finanzamt zu melden. Rechtsgrundlage ist Art. 21 UStG (Binnenmarktregelung).
Die Meldungen aller EU-Mitgliedstaaten fliessen ins MIAS/VIES-System der EU und werden dort gegen die UVAs der Empfänger abgeglichen. Damit kontrolliert die Finanzverwaltung Reverse-Charge-Geschäfte praktisch lückenlos.
Was ist zu melden?
| Geschäftsart | Inhalt der ZM |
|---|---|
| Innergemeinschaftliche Lieferung (IGL) | UID des Empfängers, Bemessungsgrundlage |
| Innergemeinschaftliche sonstige Leistung (B2B-Reverse-Charge) | UID des Empfängers, Bemessungsgrundlage, Kennzeichen "L" |
| Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft | UID, Bemessungsgrundlage, Kennzeichen "D" |
| Konsignationslager (Call-off-Stock) | Anlieferungen, UID, Wechsel der Bestände |
Lieferungen an Privatpersonen oder in Drittländer (Ausfuhr) gehören nicht in die ZM.
Meldezeitraum und Frist
Der Meldezeitraum richtet sich nach dem UVA-Zeitraum:
| UVA-Zeitraum | ZM-Zeitraum |
|---|---|
| Monatlich (Vorjahresumsatz > 100.000 €) | Monatlich, bis zum Ende des Folgemonats |
| Vierteljährlich | Vierteljährlich, bis zum Ende des Folgemonats |
Die Frist ist damit kürzer als die UVA-Frist (15. des zweitfolgenden Monats). Wer zuerst die UVA und dann die ZM macht, sollte die ZM-Frist im Blick behalten.
Übermittlung
Die ZM wird über FinanzOnline abgegeben. Möglich sind:
- Webformular "Zusammenfassende Meldung"
- Direktübermittlung aus Buchhaltungssoftware (BMD, RZL, ProSaldo, FreeFinance) per Webservice
- CSV-Upload für Massenmelder
Folgen einer fehlerhaften oder fehlenden ZM
- Verspätungszuschlag bis 1 % der gemeldeten Bemessungsgrundlage, max. 2.200 € (§16 UStG)
- Versagung der Steuerfreiheit bei IGL, wenn die ZM nicht oder fehlerhaft abgegeben wurde (Art. 7 Abs. 4 UStG)
- Finanzstrafverfahren bei vorsätzlich falschen Angaben
Korrekturen früherer Zeiträume erfolgen im aktuellen Meldezeitraum als Berichtigung mit dem Originalmonat im Feld "Berichtigungsperiode".
Praxistipp
Da die ZM auf UID-Ebene abgeglichen wird, lohnt sich eine Stufe-2-Bestätigung der Empfänger-UID vor jeder erstmaligen IGL. So wird sichergestellt, dass Name und Anschrift im VIES mit der Rechnung übereinstimmen — Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Lieferung.
