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UID-Nummer (UID)

Auch bekannt als: USt-ID, VAT-ID

Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist die innergemeinschaftliche Steuernummer für Unternehmen in Österreich. Sie hat das Format ATU + 8 Ziffern.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) ist die EU-weit einheitliche Identifikation von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. In Österreich wird sie vom Finanzamt Österreich vergeben und über FinanzOnline verwaltet.

Format

Eine österreichische UID-Nummer hat die Form ATU gefolgt von acht Ziffern, z. B. ATU12345678. Das Präfix AT steht für Österreich, das U ist eine fixe Kennung.

Wann wird sie gebraucht?

Die UID ist Pflicht bei:

  • Innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen zwischen EU-Unternehmen (Reverse-Charge)
  • Innergemeinschaftlichen Erwerben über der Erwerbsschwelle (11.000 €/Jahr)
  • Rechnungen ab 10.000 € (gem. §11 Abs. 1 Z 6 UStG: UID des Leistungsempfängers)
  • Zusammenfassender Meldung (ZM) an das Finanzamt
  • MIAS-/VIES-Abfragen zur Prüfung der UID des Geschäftspartners

Antrag und Prüfung

Eine UID wird auf Antrag (Formular U 15) vom Finanzamt vergeben, sobald ein Unternehmen umsatzsteuerlich registriert ist. Kleinunternehmer (Umsatz ≤ 35.000 € netto) erhalten standardmäßig keine UID – sie können aber auf die Steuerbefreiung verzichten und damit eine UID beantragen.

Die Gültigkeit jeder EU-UID lässt sich kostenfrei prüfen:

  • Über das EU-System VIES (ec.europa.eu/taxation_customs/vies/)
  • Über FinanzOnline unter "UID-Bestätigungsverfahren" (Stufe 1: Format; Stufe 2: Name und Anschrift)

Die Stufe-2-Bestätigung ist beim ersten Geschäftskontakt empfehlenswert und sichert den Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab.

Abgrenzung zu anderen Nummern

NummerVerwendungFormat
UID-NummerInnergemeinschaftlicher USt-VerkehrATU12345678
SteuernummerInnerstaatlich gegenüber Finanzamt12 345/6789
FirmenbuchnummerEintragung im FirmenbuchFN 123456 a
Globale Lokationsnummer (GLN)Geschäftspartner-Identifikation13-stellig

Pflichtangabe auf Rechnungen

Auf jeder Rechnung an Unternehmen sind anzuführen:

  • Eigene UID des Leistenden
  • UID des Empfängers (bei Rechnungen ≥ 10.000 € oder bei Reverse-Charge / IGL)

Fehlt die UID des Empfängers bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung, ist die Steuerbefreiung gefährdet.

Verwandte Begriffe