Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) ist die EU-weit einheitliche Identifikation von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. In Österreich wird sie vom Finanzamt Österreich vergeben und über FinanzOnline verwaltet.
Format
Eine österreichische UID-Nummer hat die Form ATU gefolgt von acht Ziffern, z. B. ATU12345678. Das Präfix AT steht für Österreich, das U ist eine fixe Kennung.
Wann wird sie gebraucht?
Die UID ist Pflicht bei:
- Innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen zwischen EU-Unternehmen (Reverse-Charge)
- Innergemeinschaftlichen Erwerben über der Erwerbsschwelle (11.000 €/Jahr)
- Rechnungen ab 10.000 € (gem. §11 Abs. 1 Z 6 UStG: UID des Leistungsempfängers)
- Zusammenfassender Meldung (ZM) an das Finanzamt
- MIAS-/VIES-Abfragen zur Prüfung der UID des Geschäftspartners
Antrag und Prüfung
Eine UID wird auf Antrag (Formular U 15) vom Finanzamt vergeben, sobald ein Unternehmen umsatzsteuerlich registriert ist. Kleinunternehmer (Umsatz ≤ 35.000 € netto) erhalten standardmäßig keine UID – sie können aber auf die Steuerbefreiung verzichten und damit eine UID beantragen.
Die Gültigkeit jeder EU-UID lässt sich kostenfrei prüfen:
- Über das EU-System VIES (
ec.europa.eu/taxation_customs/vies/) - Über FinanzOnline unter "UID-Bestätigungsverfahren" (Stufe 1: Format; Stufe 2: Name und Anschrift)
Die Stufe-2-Bestätigung ist beim ersten Geschäftskontakt empfehlenswert und sichert den Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab.
Abgrenzung zu anderen Nummern
| Nummer | Verwendung | Format |
|---|---|---|
| UID-Nummer | Innergemeinschaftlicher USt-Verkehr | ATU12345678 |
| Steuernummer | Innerstaatlich gegenüber Finanzamt | 12 345/6789 |
| Firmenbuchnummer | Eintragung im Firmenbuch | FN 123456 a |
| Globale Lokationsnummer (GLN) | Geschäftspartner-Identifikation | 13-stellig |
Pflichtangabe auf Rechnungen
Auf jeder Rechnung an Unternehmen sind anzuführen:
- Eigene UID des Leistenden
- UID des Empfängers (bei Rechnungen ≥ 10.000 € oder bei Reverse-Charge / IGL)
Fehlt die UID des Empfängers bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung, ist die Steuerbefreiung gefährdet.
