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Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Auch bekannt als: U30

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) meldet die im Voranmeldungszeitraum entstandene Umsatzsteuerschuld bzw. den Vorsteuerüberhang an das Finanzamt. Übermittelt wird sie elektronisch über FinanzOnline.

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist die unterjährige Selbstberechnung der Umsatzsteuer. Sie wird auf dem amtlichen Formular U30 abgegeben — in der Praxis fast immer elektronisch über FinanzOnline oder direkt aus der Buchhaltungssoftware.

Wer muss eine UVA abgeben?

VorjahresumsatzUVA-ZeitraumFrist
> 100.000 €monatlich15. des zweitfolgenden Monats
35.000 € – 100.000 €vierteljährlich15.5. / 15.8. / 15.11. / 15.2.
≤ 35.000 € (Kleinunternehmer mit Optionserklärung)vierteljährlich, ggf. nur Jahreserklärungwie oben
≤ 35.000 € (Kleinunternehmer ohne Option)keine UVA, nur Jahreserklärung U130.6. des Folgejahres

Die Frist ist der Tag der Übermittlung und gleichzeitig der Fälligkeitstag der Zahllast. Bei Banküberweisung gilt die Wertstellung am Finanzamtskonto.

Inhalt der UVA

Die wichtigsten Kennzahlen:

KennzahlInhalt
000Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlage
022 / 029 / 006Lieferungen und Leistungen mit 20 %, 13 %, 10 % USt
017Innergemeinschaftliche Lieferungen (steuerfrei)
057Innergemeinschaftliche Erwerbe
082Reverse-Charge-Leistungen (B2B aus EU)
060Vorsteuer aus Eingangsrechnungen
065Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben
095Zahllast oder Gutschrift

Zahlung der Zahllast

Die Zahllast wird per SEPA-Überweisung an das jeweilige Finanzamtskonto entrichtet, mit dem Verwendungszweck "U" + Periode (z. B. U 03/2026 für März 2026). Wer einen SEPA-Lastschrift-Auftrag erteilt hat, dem wird die Zahllast direkt eingezogen.

Bei verspäteter Zahlung fällt ab dem 6. Tag nach Fälligkeit ein Säumniszuschlag von 2 % an (§217 BAO). Wer die UVA verspätet abgibt, riskiert zusätzlich einen Verspätungszuschlag bis 10 % der Zahllast.

Berichtigung

Eine bereits abgegebene UVA wird durch eine berichtigte UVA für denselben Zeitraum ersetzt. Mehr-Zahllasten sind sofort fällig; Mehr-Gutschriften werden dem Steuerkonto gutgeschrieben.

Verbindung zur Buchhaltung

In der doppelten Buchführung und in der E/A-Rechnung werden Vorsteuer und Umsatzsteuer auf getrennten Konten geführt (typisch im Einheitskontenrahmen 2010: 2500-er Vorsteuerkonten, 3500-er USt-Konten). Buchhaltungssoftware liest diese Konten aus und füllt das U30-Formular automatisch aus — die Übergabe an FinanzOnline erfolgt per Webservice mit Quittung.

Jahreserklärung

Die UVAs werden am Jahresende durch die Umsatzsteuerjahreserklärung U1 zusammengefasst. Differenzen werden nachgezahlt oder gutgeschrieben; gleichzeitig kann der Vorsteuerabzug für das gesamte Jahr noch korrigiert werden.

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