Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde in Österreich die Registrierkassenpflicht eingeführt. Seit 1. April 2017 müssen alle betroffenen Kassen zusätzlich die Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) erfüllen — sie müssen also manipulationssicher sein.
Wer ist betroffen?
Eine Registrierkasse ist verpflichtend, wenn beide Schwellen überschritten werden:
| Kriterium | Schwelle |
|---|---|
| Jahresumsatz pro Betrieb | mehr als 15.000 € |
| Davon Barumsätze | mehr als 7.500 € |
"Bar" umfasst neben Bargeld auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen, Gutscheine sowie mobile Zahlungen wie Bluecode. Überweisungen und Lastschriften zählen nicht dazu.
Die Pflicht beginnt mit dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des ersten Voranmeldungszeitraums, in dem beide Grenzen überschritten wurden.
Manipulationssicherheit nach RKSV
Eine RKSV-konforme Kasse muss:
- Eine Signaturerstellungseinheit (SEE) einsetzen — eine Smartcard oder ein HSM, die jeden Beleg signiert.
- Die Belege in einem Datenerfassungsprotokoll (DEP) lückenlos verketten.
- Auf jedem Beleg einen maschinenlesbaren Code (QR-Code oder OCR) drucken.
- Monats- und Jahresbelege erzeugen und über die Belegcheck-App des BMF prüfen.
- Bei Ausfall innerhalb von 48 Stunden eine Ersatzlösung herstellen.
An- und Abmeldung über FinanzOnline
In FinanzOnline sind verpflichtend zu melden:
- Inbetriebnahme der Signatureinheit und der Kasse (Startbeleg-Prüfung)
- Ausserbetriebnahme, Diebstahl, Defekt der Signatureinheit
- Wechsel der Signatureinheit
- Endgültige Schliessung der Kasse
Belegpflicht und Kassennachschau
Die Registrierkassenpflicht steht im Zusammenhang mit der Belegerteilungspflicht (§132a BAO): Jede Barzahlung muss einen Beleg auslösen, den der Kunde mitnehmen muss. Die Finanzpolizei führt Kassennachschauen durch und prüft DEP, Startbeleg und Monatsbelege stichprobenartig.
Bei Verstössen drohen Schätzungen und Finanzstrafverfahren nach §51 FinStrG.
Befreiungen
Vereinfachungen gibt es u. a. für:
- "Kalte-Hände-Regelung" (Umsätze im Freien bis 30.000 €/Jahr)
- Kantinen kleiner Vereine
- Wirtshäuser ohne festen Standort (Almen, Schutzhütten) mit eigenen Erleichterungen
