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E-RECHNUNG.GV.AT

Auch bekannt als: ER>B, E-Rechnung an den Bund

E-RECHNUNG.GV.AT ist das offizielle Portal des Bundes für die Übermittlung elektronischer Rechnungen an Bundesdienststellen. Seit 2014 ist die E-Rechnung an den Bund verpflichtend.

E-RECHNUNG.GV.AT (kurz ER>B, "E-Rechnung an den Bund") ist das vom Bundesministerium für Finanzen betriebene Portal, über das Lieferanten ihre Rechnungen an Dienststellen des österreichischen Bundes übermitteln. Betreiber des technischen Backends ist das Bundesrechenzentrum (BRZ).

Verpflichtung

Seit dem 1. Jänner 2014 dürfen Vertragspartner des Bundes Rechnungen an Bundesdienststellen ausschliesslich elektronisch und strukturiert einbringen. Rechtsgrundlage ist das IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) in Verbindung mit der E-Rechnungs-Verordnung. Papier- oder PDF-Rechnungen werden formal nicht angenommen.

Auf Länder- und Gemeindeebene ist die E-Rechnung teilweise ebenfalls verpflichtend (z. B. Stadt Wien für viele Auftraggeber).

Akzeptierte Formate

FormatHinweis
ebInterface 4.x – 6.xEmpfohlen, vollständige Funktionalität
PEPPOL BIS Billing 3.0Für ausländische Lieferanten und EU-Vergaben
XRechnung (UBL/CII)Über PEPPOL-Netz möglich

PDF-Rechnungen werden nicht als E-Rechnung im Sinne der Verordnung akzeptiert, auch wenn sie per E-Mail eingehen.

Übermittlungswege

  • Webformular auf erechnung.gv.at (Eingabe von Hand, sinnvoll für Einzelfälle)
  • Upload einer fertigen ebInterface- oder PEPPOL-Datei
  • Webservice (SOAP) für ERP-/Buchhaltungssoftware
  • PEPPOL-Anbindung über einen PEPPOL-Access-Point

Voraussetzung ist ein USP-Zugang (Unternehmensserviceportal) mit Berechtigung "E-Rechnung an den Bund".

Pflichtangaben

Zusätzlich zu den UStG-Pflichtangaben verlangt der Bund:

  • Lieferantennummer (wird vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss vergeben)
  • Auftragsreferenz des Bundes (oft "L" + Nummer)
  • Geschäftsfallnummer oder Bestellbezug (sofern vorhanden)
  • Zahlungsbedingungen in maschinenlesbarer Form

Fehlt eine dieser Angaben, weist das Portal die Rechnung automatisch ab.

Nutzen für die Buchhaltung

Eingehende Bestellungen werden in der eigenen Buchhaltung mit der Bestellnummer erfasst, die Ausgangsrechnung wird über die Software direkt als ebInterface erzeugt und über das Webservice zugestellt. Die Bestätigung des BRZ (Quittung) ersetzt den Postversand und ist als Nachweis der ordnungsgemässen Zustellung aufzubewahren.

Verwandte Begriffe