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SVS (SVS)

Auch bekannt als: Sozialversicherung der Selbständigen, GSVG-Versicherung

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist der Sozialversicherungsträger für gewerblich Selbständige, neue Selbständige und Bauern in Österreich.

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist seit der Fusion 2020 der gemeinsame Sozialversicherungsträger für Gewerbetreibende, Freiberufler in Kammerberufen mit FSVG-Pflicht, Neue Selbständige und Bauern. Sie führt zusammen, was vorher SVA (Gewerbe) und SVB (Bauern) war.

Wer ist SVS-pflichtig?

GruppeRechtsgrundlage
Gewerbetreibende mit GewerbescheinGSVG
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit MehrheitsbeteiligungGSVG
Neue Selbständige ohne Gewerbeschein (z. B. Vortragende, Aufsichtsräte)GSVG, ab Versicherungsgrenze
Land- und ForstwirteBSVG
Freiberufler (Ärzte, Apotheker, Notare, Ziviltechniker, …)FSVG

Die Versicherungsgrenze für Neue Selbständige lag 2024 bei 6.221,28 € Gewinn pro Jahr. Wer darunter bleibt und keine Erklärung abgibt, ist nicht versichert — wer drüber liegt, wird automatisch erfasst.

Zweige der SVS

ZweigWas wird abgedeckt
PensionsversicherungAlters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension
KrankenversicherungArzt-, Spitals- und Medikamentenkosten
UnfallversicherungBerufsbedingte Unfälle (pauschaler Beitrag)
Selbständigenvorsorge"Abfertigung neu" für Selbständige

Beitragsgrundlage

Bemessungsgrundlage sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb laut Einkommensteuerbescheid plus die bezahlten SVS-Beiträge des betreffenden Jahres.

Da der Bescheid erst nach 2 Jahren vorliegt, schreibt die SVS zunächst eine vorläufige Beitragsgrundlage vor — entweder die endgültige Grundlage von vor 3 Jahren oder, in den ersten Jahren der Selbständigkeit, eine Mindestbeitragsgrundlage. Sobald der Bescheid einlangt, erfolgt die Nachbemessung: Es gibt entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift.

Beitragssätze 2024

ZweigSatz
Pensionsversicherung18,5 %
Krankenversicherung6,8 %
Selbständigenvorsorge1,53 %
Unfallversicherung11,35 € pro Monat (pauschal)

Quartalsweise Vorschreibung

Die SVS schreibt quartalsweise vor (Februar, Mai, August, November). Wer per SEPA-Lastschrift zahlt, vermeidet Mahnungen und Säumniszuschläge.

Bedeutung für die Buchhaltung

SVS-Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Bei E/A-Rechnern werden sie im Zahlungsjahr gebucht, bei Bilanzieren in der Periode der wirtschaftlichen Verursachung. Die Nachbemessung kann zu erheblichen Liquiditätsspitzen führen — eine Rückstellung bzw. Liquiditätsplanung über die Beitragsrechner der SVS ist daher empfehlenswert.

Verwandte Begriffe